Heutzutage findet man 3 Alternativen hinsichtlich der Anschaffung von Ladeinfrastruktur:
- Der Kauf mit Übergang des materiellen Eigentums
- Das Restwertleasing mit monatlichen Ratenzahlungen (meist 2-5 Jahre), eventuell Vorauszahlung und optionalem Kauf zum Restwert
- Die Pacht oder Miete mit täglichen oder monatlichen Zahlungen und finaler Rückgabe
1. Kauf von Ladeinfrastruktur
Nach Vertragsabschluss und getätigter Zahlung geht das materielle Eigentum, sprich die Ladestation, auf den/die Käufer:in über. Diese:r kann im Vorfeld Fördermittel für die Ladeinfrastruktur von Bund, Länder oder Kommunen beantragen. Ist der/die Käufer:in Gewerbetreibende:r, so muss er/sie die Ladeinfrastruktur in seiner Unternehmensbilanz aktivieren und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Jahre abschreiben. Monatlich laufende Kosten würden hier lediglich bei zusätzlich beanspruchten Service anfallen (Abrechnungsservice, Lademanagement etc.), bei Inanspruchnahme eines Kredits zusätzlich die Tilgung.
Ladeinfrastruktur wird in der Regel softwarebasiert aktualisiert. Einhergehend mit der durchaus langlebigen Hardware ist Ladeinfrastruktur weit über die Abschreibungsdauer hinaus ausgelegt und nutzbar. Nachfolgend siehst du ein einfaches Berechnungsbeispiel für den Kauf von Ladeinfrastruktur.
Berechnungsbeispiel Kauf von Ladeinfrastruktur
- Finanzierungsbetrag Ladeinfrastruktur: 150.000 €
- Laufzeit: 72 Monate
- Nominalzins p.a.: 3,30 %
- Monatliche Finanzierungsrate: 2.083,34 €
2. Restwertleasing von Ladeinfrastruktur:
Derzeit werden am Markt größtenteils Leasing-Angebote für AC- und DC-Wallboxen mit einer Leasinglaufzeit von zwei bis fünf Jahren angeboten. Je kostspieliger das Gesamtangebot aus Produkt (AC vs. DC, Basic vs. Intelligent) und Serviceleistungen ausfällt, desto langfristiger ist meist die vertragliche Bindungsdauer. Die Ladeinfrastruktur kann am Leasingende zum Restwert übernommen werden.
Grundsätzlich ist das Leasing von Ladeinfrastruktur auch förderfähig. Soll die
Investition über einen längeren Zeitraum mit Eigen-/ Fremdmitteln gestreckt
werden, stellt dies eine sinnvolle Alternative für größere Investitionen im
Vergleich zum Kauf dar. Grundsätzlich trägst du wie beim Kauf auch die
laufenden Reparatur- und Servicerechnungen selbst.
Ausgenommen sind
kostspielige Full-Service-Leasingverträge. Nachfolgend siehst du ein einfaches
Berechnungsbeispiel für das Leasing von Ladeinfrastruktur.
Berechnungsbeispiel Leasing von Ladeinfrastruktur
- Anschaffungswert Ladeinfrastruktur (netto): 150.000 €
- Laufzeit: 72 Monate
- Vertragsart: Vollamortisation
- Monatliche Leasingrate (netto): 2.405,04 €
Bei Betreiben eines Ladeparks mit mehreren Ladepunkten solltest du zusätzlich ein Lade-und Energiemanagementsystem in Betracht ziehen, welches deinen Ladepark intelligent und netzdienlich steuert. Dadurch werden Investitionen in den Netzausbau auf ein Minimum reduziert sowie kostenintensive Stromspitzen gezielt vermieden. The Mobility House bietet mit ChargePilot® ein solches intelligentes Lade- und Energiemanagementsystem an. Auch dieses kann bei Bedarf geleast werden. Das Leasingmodell stellen wir dir im nachfolgenden Berechnungsbeispiel vor:
Lease ChargePilot® zusammen mit deiner Ladeinfrastruktur für 24, 36 oder 48 Monate ohne Anzahlung
Beim Angebot von The Mobility House können auch Installationsleistungen direkt über das Leasingpaket mitgebucht werden. So profitierst du von einem Komplettangebot aus einer Hand.
3. Miete und Pacht von Ladeinfrastruktur
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass jede Finanzierungsalternative ihre Vor- und Nachteile hat. Beim Kauf erwirbt man das materielle Eigentum, genießt dadurch größtmögliche Flexibilität bei Änderungen und vermeidet nicht einkalkulierte Nebenkosten.
Das Restwertleasing hilft bei der langfristigen Finanzierung durch Eigenmittel und bietet bilanzielle und steuerliche Vorteile bei mehrjähriger vertraglicher Bindung. Bei der Miete oder Pacht kommt es stark auf die vertragliche Auslegung an: Miete ist insbesondere in ungewissem Kontext vorteilhaft, bietet sie doch das Maximum an Flexibilität bei entsprechend eingeräumten Kündigungsfristen. Bei der Pacht hingegen ist darauf zu achten, wie das Pachtzinsmodell ausgelegt ist und welche Services inbegriffen sind.
Fazit
Die Miete von Ladeinfrastruktur ist die gesamtkostentechnisch kostspieligste
Art der Anschaffung. Wer Flexibilität wertschätzt und die Nutzungsdauer nur
schwer prognostizieren kann, hat die Möglichkeit, Ladeinfrastruktur pro Tag
oder Monat mieten. Beim öffentlichen Zurverfügungstellen der Ladeinfrastruktur
wird meist ein Pachtmodell angeboten.
Hier verdient der Vermittelnde
(Pächter) meist eine feste Provision pro Ladevorgang. Unter Pachtverträge
fallen meist Servicekomponenten, um welche sich der Betreiber nicht kümmern
muss.
Pachtverträge besitzen meist Mindestlaufzeiten. Zusätzlich gilt: Wer seinen Stromanbieter nicht wechseln möchte und somit den meist mit der Pacht angebotenen Stromvertrag nicht akzeptiert, muss teilweise beträchtliche Provisionen zahlen. Dadurch entsteht eine enorme Abhängigkeit für den Kunden und Kundinnen. Für bestimmte Sonderfälle, wie z.B. die Ausstellung auf einer Messe oder dem Testen eines Produktes für kurze Zeit, ist die Miete also eine valide Alternative.
Du bist noch unentschlossen? – Wir helfen dir gerne!
Mit über 60.000 verkauften Ladeinfrastrukturprodukten verfügt The Mobility House über langjährige Expertise im Bereich Elektromobilität und Ladelösungen. Die Expert:innen von The Mobility House empfehlen Ladestationen, welche vom Netzbetreiber angesteuert werden können. Du willst größere Ladeparks netzdienlich steuern? Hier schafft das intelligente und herstellerneutrale Lade- und Energiemanagementsystem ChargePilot® von The Mobility House Abhilfe, welches über Schnittstellen zum Netzbetreiber sowie viele weitere offene Schnittstellen verfügt.
Du hast noch Fragen zu deiner optimalen Ladelösung? Kontaktiere uns gern