Laut der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur und mehreren Umfragen finden gut 80 bis 90 % aller Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Da aber gerade im urbanen Umfeld viele Menschen keinen eigenen Parkplatz besitzen, fehlt ihnen der Platz, um eine private Ladestation zu installieren. Mit der Schaffung von Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz bzw. in Gewerbeimmobilien kann daher entscheidend zum Gelingen der Verkehrswende beigetragen werden. Unter anderem aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Arbeitgeber dazu, den Aufbau selbst anzuregen, auch wenn sie nur Mieter:in in einer Immobilie sind.
Rechtliche Vorgaben für Ladeinfrastruktur in Gewerbeimmobilien
Durch rechtliche Vorgaben zur Ausstattung mit Ladeinfrastruktur in Gebäuden besteht Handlungsbedarf. So verlangt die EU-Gebäuderichtlinie 2018/844, welche als Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) im nationalen Recht verankert wurde, dass bei Neubauten und Renovierungen von Wohn- und Gewerbeimmobilien Ladeinfrastruktur für Elektroautos berücksichtigt werden muss. Ab dem 01.01.2025 gibt es auch Vorschriften für gewerblich genutzte Bestandsgebäude.
Hier findest du eine Übersicht, wann wie viele Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur (Schutzrohre für Elektrokabel) ausgerüstet und wie viele Ladepunkte errichtet werden müssen:
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Neubauten |
Renovierungen |
Bestandsgebäude |
Wohnimmobilien |
mehr als 5 Stellplätze – jeder Stellplatz muss mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden |
mehr als 10 Stellplätze – jeder Stellplatz muss mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden |
– |
Gewerbeimmobilien |
mehr als 6 Stellplätze – mindestens jeder 3. Stellplatz muss mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden; zusätzlich muss mindestens 1 weiterer Ladepunkt errichtet werden |
mehr als 10 Stellplätze – mindestens jeder 5. Stellplatz muss mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden; zusätzlich muss mindestens 1 weiterer Ladepunkt errichtet werden |
mehr als 20 Stellplätze – ab 2025: bei mehr als 20 Stellplätzen muss mindestens 1 Ladepunkt errichtet werden |
Neu ab 2025: Auch gewerblich genutzte Bestandsgebäude mit mehr als 20 Parkplätzen müssen ab dem 01.01.2025 mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge bereithalten.
Wichtig: Mit Inkrafttreten am 1. Januar 2025 müssen die Ladepunkte betriebsbereit sein und den Nutzer:innen zur Verfügung stehen.
Vorteile von Ladeinfrastruktur in Gewerbeimmobilien
Egal ob Bürogebäude, Firmengelände oder Gewerbeparks: Wie erste Erfahrungen aus der Praxis zeigen, steigern Ladestationen für Elektroautos den Wert von Immobilien und erhöhen deren Attraktivität für Mietschaft, Kund:innen, Gäste und Besucher:innen. Für dich als Immobilieneigentümer:in oder -betreiber:in ist Elektromobilität zugleich eine Chance, dein Gebäude fit für die Zukunft zu machen und als nachhaltig zu zertifizieren.
Acht Vorteile auf einen Blick
- Erhöhte Standortattraktivität bei bestehenden Mieter:innen und bei Neuvermietung
- Positives, nachhaltiges und zukunftsorientiertes Image für dein Objekt
- Auch nach Außen hin sichtbare Aufwertung einer Immobilie
- Wettbewerbsvorsprung gegenüber anderen Standorten
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Pflichten
- Attraktive Förderungen von Bund und Länder
- Zertifizierung des Objekts als nachhaltige Immobilie möglich
- Dein persönlicher Beitrag zur Antriebswende im Engagement gegen die Klimaerwärmung
Viele Mieter:innen übernehmen die Kosten für ihre Lademöglichkeiten selbst
Der Aufbau verursacht zunächst Kosten. Eine große Mehrheit von Mietenden in Gewerbeimmobilien ist aber dazu bereit, die Ladeinfrastruktur selbst und auf eigene Kosten zu installieren. In diesem Fall bist du als Eigentümer:in in der bequemen Position, die gesetzlichen Vorgaben für deine Immobilie ohne viel Eigenaufwand erfüllen zu können und bist nur dann involviert, wenn es darum geht, sich mit Mieter:innen und dem Netzbetreiber bzw. Energieversorger in meist schnell und unkompliziert zu klärenden Detailfragen untereinander abzustimmen.
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur, egal durch wen, erhöht nicht nur den Wert einer Immobilie, sondern auch deren Standortattraktivität. Und das auch an Orten, die eher abseits der 1A Lagen gelegen sind, da sie einen Zusatznutzen für immer mehr E-Auto fahrende Mieter:innen und Kund:innen bietet: Ladepunkte am Arbeitsplatz sind angesichts der steigenden Verkaufszahlen von E-Autos immer begehrter, da der Ausbau von Infrastruktur den Neuzulassungen momentan stark hinterherhinkt. Lademöglichkeiten können also auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber deinen Mitbewerbern darstellen, vor allem im städtischen Umfeld, wo nur wenige E-Auto-Fahrer eine eigene Lademöglichkeit am Wohnort zur Verfügung haben.
Damit du als Eigentümer:in optimal von allen Vorteilen einer Ladeinfrastruktur profitieren kannst, solltest du darauf achten, dass ein flexibles, herstellerunabhängiges und dadurch zukunftsfähiges Lastmanagemensystem, wie zum Beispiel ChargePilot®, in deiner Immobilie eingesetzt wird. Das Lade- und Energiemanagementsystem basiert auf offenen Standards und Normen, was spätere Erweiterungen sowohl auf Hard- als auch Softwareseite ermöglicht. Derartige offene Systeme wachsen also mit den Anforderungen seiner Nutzer:innen. Es muss also nicht sofort die eine umfassende, große und für alle Eventualitäten gerüstete Lösung aufgebaut werden. Man kann klein anfangen und nach und nach erweitern, sobald Bedarf und Anforderungen steigen.
Ein wichtiger Knackpunkt ist die bedarfsgerechte und effiziente Auslegung der Netzanschlussleistung, vor allem dann, wenn mehrere Elektroautos an einem Standort geladen werden sollen. Mit einer intelligenten Steuerung der Ladepunkte – sei es statisch oder dynamisch – können der Netzanschluss optimal genutzt und Ausbaukosten vermieden werden. Erfahrungsgemäß spart zum Beispiel ChargePilot® 30 bis 70 Prozent der Ausgaben ein – sowohl bei den einmaligen Kosten für den Aufbau als auch den laufenden Kosten im Betrieb. Gerade an Standorten mit weiteren stromhungrigen Verbrauchern ist ein dynamisches Lademanagement sinnvoll. So kann die zur Verfügung stehende Leistung in Echtzeit optimal und zuverlässig verteilt werden, ohne dass die bestehenden Gegebenheiten beeinträchtigt werden.
Im Alltag haben Vermieter:innen kaum Aufwand mit Elektroauto-Ladeinfrastruktur
Im gewerblichen Umfeld kann es vorkommen, dass es mehrere Nutzergruppen gibt, die Ladeinfrastruktur aufbauen wollen – aber unterschiedliche Anforderungen haben. Ein intelligentes System wie ChargePilot® bietet beim Aufbau die Flexibilität, die verschiedenen Anforderungen zu erfüllen und im Betrieb die Funktion, die verschiedenen Ladevorgänge auch mehrerer Mieter:innen automatisch, eichrechtskonform und transparent zu überwachen und ggfs. zuzuordnen. Mit ChargePilot® ist es auf Wunsch auch möglich, dass du als Eigentümer:in eines Gebäudes das Grundsystem aus Lade- und Energiemanagement, Backend und Web-Portal aufbaust und betreibst und die einzelnen Mieter:innen ihre Ladepunkte sowie deren Betrieb selbst verantworten.
Der Aufwand im Alltag reduziert sich mit einem intelligenten System auf ein absolutes Minimum. Bei all dem bietet ChargePilot® die Möglichkeit, AC-Wallboxen mit bis zu 22 kW und DC-Ladestationen fürs Schnellladen miteinander zu kombinieren. Vor allem letztere können zu einem wichtigen Standortfaktor werden, da diese auch für jene E-Fahrer:innen attraktiv sind, die sich nur kurz an deinem Gebäude aufhalten (z.B. in Gewerbehöfen). Als herstellerunabhängiges System erweitert ChargePilot® die Hardware-Flexibilität enorm und sichert so auch die Zukunftsfähigkeit der Ladelösung – da keine langfristigen Abhängigkeiten entstehen.
Dennoch gibt es immer noch Bedenken hinsichtlich der Elektromobilität. Die meisten können aber ausgeräumt werden, wie etwa die Sorge vor einer erhöhten Brandgefahr durch E-Autos. Bei ordnungsgemäßer Installation geht von Elektroautos sowie deren Ladeinfrastruktur kein erhöhtes Brandrisiko aus, was unter anderem der ADAC, die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigen. Brandschutz-Experten der Versicherungen Allianz und Axa sowie des Prüfverbands Dekra haben unabhängig voneinander ermittelt, dass das Brandrisiko von Elektroautos ungefähr auf dem gleichen Niveau bzw. sogar noch etwas niedriger liegt als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Aus Sicht des Brandschutzes ist für Elektroautos daher keine besondere Anordnung oder Dimensionierung der Stellplätze erforderlich. Ladeeinrichtungen können, sofern sie zertifiziert und fachmännisch installiert wurden, bedenkenlos auch in Tiefgaragen betrieben werden.
Fazit – Elektromobilität lohnt sich
Generell bietet dir eine intelligente und zukunftssichere Ladeinfrastruktur also nur Vorteile: Sie ist ein sichtbares Bekenntnis zu nachhaltigem Handeln, steigert die Standortattraktivität für Mieter:innen und Kund:innen sowie den Wert deiner Immobilie – bei Vermietung wie auch beim Verkauf.
Mit 214.000+ verkauften Ladelösungen und 2.000+ Standorten, an denen das Lade- und Energiemanagement ChargePilot® im Einsatz ist, sind wir führend im Bereich der Ladeinfrastruktur und stehen bei technischen und regulatorischen Fragen gerne zur Seite.
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