Du möchtest deine Unternehmensflotte auf E-Pkw umstellen? Oder endlich privat auf elektrischen Antrieb setzen?
Bund, Länder, Kommunen und Energieversorger bieten zur Förderung der E-Mobilität in Deutschland immer wieder Förderprogramme für gewerbliche und private Zwecke an. Je nach Programm werden E-Autos, E-Lkw und -Busse sowie andere E-Fahrzeuge wie E-Bikes oder E-Lastenräder gefördert.
Auch für den Ausbau von Ladeinfrastruktur oder die Beratung und Installation solcher Anlagen gibt es immer wieder Subventionen. Die Förderungen können in Form von Kaufprämien, Bargeldzuschüssen, Steuer-Erleichterungen oder zinsgünstigen Darlehen gewährt werden.
Im Folgenden geben wir dir einen Überblick übe aktuelle Förderprogramme. Möchtest du gezielt nach regionalen Förderungen suchen, wirf gerne einen Blick in unsere Förderdatenbank!
Förderdatenbank: die passende Förderung finden
In unserer Förderdatenbank findest du für dich passende Förderprogramme mit
den wichtigsten Infos und dem Link zum Antragsformular. Gib einfach deine
Postleitzahl ein, um dir Förderprogramme in deiner Region zu anzeigen zu
lassen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen wurden sorgfältig
recherchiert, dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.
Förderungen für E-Fahrzeuge (Unternehmen)
News 04. Juni 2025 |
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Die neue Bundesregierung plant eine umfangreiche Förderung von E-Fahrzeugen durch Sonderabschreibungen. Der Gesetzesentwurf liegt nun zur Abstimmung bei Bundestag und Bundesrat. Ziel der SPD ist ein Beschluss noch vor der Sommerpause Mitte Juli 2025. |
Das Bundesfinanzministerium schreibt zu den geplanten Förderungen, die neben E-Pkw auch elektrische Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse umfassen:
„Dafür wird eine degressive Abschreibung für zwischen dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt. Diese beginnt mit einem Abschreibungssatz von 75%, damit alle Unternehmen – auch kleine und mittlere Unternehmen – davon profitieren.“
Über die Dauer von sechs Jahren (der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer) können so 100 % des gekauften Fahrzeuges vom Unternehmen abgeschrieben werden:
Die degressive Abschreibung sieht wie folgt aus:
- 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr
- 10 % im zweiten Jahr
- 5 % im jeweils dritten und vierten Jahr
- 3 % im fünften Jahr
- 2 % im sechsten Jahr
Zusätzlich sieht der Entwurf eine Anhebung des Bruttolistenpreises von bislang 70.000 Euro auf 100.000 Euro vor.
Förderungen für Elektroautos (Privatperson)
Der geplanten Wachstumsbooster des Bundeskabinetts (Stand Juni 2025) hat eine direkte Förderung von E-Pkw im Privatmarkt bislang außen vor gelassen.
Denkbar wäre ein sogenanntes Sozial-Leasing, mit dem beim Kauf eines kleineren E-Autos vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützt werden sollen. Dieses Programm könne laut Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, aber erst 2027 auf den Weg gebracht werden – denn erst dann stünden die benötigten Mittel aus dem europäischen Klima-Sozialfond zur Verfügung.
Die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, auch Umweltbonus genannt, ist bereits im Dezember 2023 ausgelaufen. Der Umweltbonus war eine Kaufprämie des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Er bestand aus einem staatlichen Anteil und einem Herstelleranteil. Mit dem Corona-Konjunkturpaket 2020 wurde die sogenannte Innovationsprämie geschaffen. Dabei bestimmten der Nettolistenpreis des Basismodells (bis max. 65.000 Euro) und die Art des Antriebs die Höhe der Förderung. |

Wichtige Schritte beim Förderantrag (allgemein)
Je nach Fördergegenstand kann sich das Vorgehen bei der Antragsstellung für ein Förderprogramm unterscheiden.
Hier Beispiele für einen Antrag für E-Auto-Förderung im Vergleich zur Förderung von Ladeinfrastruktur.
Insgesamt gilt: Vor der Beantragung solltest du immer die Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms beachten, damit die Förderung nicht aufgrund von Formfehlern beim Antrag scheitert.
Förderung für Elektrofahrzeuge beantragen
Ob gekauft oder geleast: Die Höhe der Förderung für ein E-Fahrzeug hängt von seinem Zulassungsdatum ab. Denn der Antrag auf Förderung kann erst nach der Zulassung gestellt werden.
Das sind die nötigen Schritte:
- Bevor du einen Antrag stellst, musst du das Fahrzeug erworben und zugelassen haben.
- Sobald das Fahrzeug zugelassen wurde, kannst du innerhalb eines Jahres ab Zulassungsdatum den Antrag stellen.
- Das BAFA prüft deinen Antrag.
- Nach positiver Prüfung der Unterlagen erhältst du die Bonuszahlung.
Bitte beachte: Aktuell ist die Förderung von Elektroautos durch die BAFA ausgelaufen. Wir informieren dich, wenn neue Mittel für die Förderung bereitstehen sollten.
Förderung für Ladeinfrastruktur beantragen
Das Vorgehen beim Förderantrag für Ladeinfrastruktur ist anders als für die E-Auto-Förderung: Bevor du deine Ladestation bestellst, stellst du den Antrag, z.B. direkt im KfW-Zuschussportal. Erst nach Erhalt der Antragsbestätigung kannst du mit dem Vorhaben beginnen.
Das sind die Schritte:
- Antrag stellen
- Antragsbestätigung abwarten
- Ladeinfrastruktur kaufen
- Zuschuss erhalten
Auch ein häufiges Kriterium für die Förderfähigkeit: Der Strom für den Betrieb der Ladeinfrastruktur muss zu 100 % aus regenerativen Energien stammen.
Förderungen Ladestationen und Wallboxen
Förderung von Ladeinfrastruktur durch Bund und Kommunen
Bei den Förderungen lohnt es sich, zu recherchieren und auch auf Länderebene zu prüfen: Welche Förderungen gibt es?
Einige Bundesländer unterstützen Unternehmen und Privatleute beim Aufbau von Ladeinfrastruktur, z.B. durch Bezuschussung der Anschaffung und Installation von Ladestationen. Auch wer eine PV-Anlage oder einen Grünstrom-Vertrag besitzt, kann Prämien erhalten. Passende Förderprogramme für deine Ladeinfrastruktur findest du ebenfalls in unserer Förderdatenbank.

Förderung finden
In unserer Förderdatenbank findest du ganz einfach passende Förderungen für E-Autos und Ladestationen.
Förderungen von Ladestationen durch Stadtwerke
Auch viele Städte bieten Zuschüsse für ihre Stromkund:innen. Denn Energieversorger und Kommunen fördern den Umstieg auf die Elektromobilität mit finanziellen Anreizen wie Rabatten beim Wallbox-Kauf, beim Wallbox-Einbau oder mit verbilligtem Strom. Wir empfehlen dir vor dem Kauf einer Ladestation deine Stadtwerke für mehr Infos zu kontaktieren.
Förderung durch die THG-Quote
Als Besitzer:in eines vollelektrischen E-Fahrzeugs kannst du seit 2022 einen weiteren Zuschuss erhalten: die jährliche THG-Prämie. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, CO2-Emissionen einzusparen. Mit den durch dein E-Fahrzeug eingesparten Emissionen kannst du handeln und eine Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr erhalten. Das gilt für Privat- und für Firmenfahrzeuge. Plug-in-Hybride sind vom THG-Quotenhandel ausgeschlossen.

Förderung für nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur (Unternehmen)
Ab 3. Juni 2024 greift die bundesweite Förderung für Schnellladeinfrastruktur (DC-Laden), wenn diese im nicht-öffentlichen Raum installiert wird. Förderberechtigt sind Unternehmen aller Größen. Gefördert werden DC-Ladestationen ab einer Ladeleistung von 50kW, sowie die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Damit ist sie besonders von Interesse für gewerbliche Flotten, egal ob E-Pkw oder Nutzfahrzeuge.
KfW-Förderung für Ladestationen (Unternehmen)
Die KfW förderte bis Ende 2022 mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt den Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Ladepunkten können Firmenfahrzeuge sowie Privatautos der Mitarbeitenden geladen werden.
Weitere Informationen findest du auf der Webseite der KfW.
Disclaimer: Alle Angaben zu den oben stehenden Förderprogrammen sind nach bestem Wissen recherchiert und zusammengetragen. Wir bemühen uns, diesen Artikel stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Bitte beachte, dass dies keine verbindlichen Informationen sind. |