Die Bundesnetzagentur hat Regelungen zur netzdienlichen Steuerung von E-Fahrzeugen finalisiert. Sie gelten seit dem 1. Januar 2024. Erfahre hier, wie einfach die Erfüllung der neuen Vorgaben mit ChargePilot® ist und wie du davon profitieren kannst.
§ 14a EnWG kurz erklärt
Um Überlastungen des Stromnetzes zu vermeiden, darf der Netzbetreiber den Strombezug von Ladestationen temporär reduzieren. Für Betreiber:innen von Ladeinfrastruktur ist dabei von geringen Einschränkungen auszugehen. Vielmehr profitieren sie in zweierlei Hinsicht: Zum einen zahlen Betreiber:innen ein reduziertes Netzentgelt. Zum anderen ist es für Netzbetreiber nicht mehr zulässig, Ladeeinrichtungen aus dem Grund der lokalen Überlastung abzulehnen.
Was sind die Ziele des § 14a EnWG? Was genau bedeuten die neuen Regelungen? Erfahre hier die Details.
ChargePilot®: Bereit für alle Anforderungen, heute wie morgen
Wie die temporäre Leistungsreduktion technisch umgesetzt wird, ist bislang nicht standardisiert. Die Vorgehensweise der über 800 deutschen Netzbetreiber ist vielfältig. In Zukunft wird die Steuerung voraussichtlich über sogenannte Smart-Meter-Gateways via EEBus erfolgen – eine Schnittstelle, auf die ChargePilot® optimal vorbereitet ist.
Und heute? Insbesondere Elektriker:innen stehen vor der Frage, wie die netzdienliche Steuerung im Einzelfall technisch auszuführen ist. Dank offener Schnittstellen und smarter Funktionen bietet ChargePilot® eine flexible Lösung, die den unterschiedlichen regionalen Anforderungen gerecht wird und bereits an diversen Standorten netzdienliches Laden ermöglicht. Im Folgenden stellen wir dir die aktuell gängigsten Varianten kurz vor.
Regelung durch Rundsteuerempfänger
Viele Netzbetreiber setzen bei der Umsetzung von § 14a EnWG auf Rundsteuertechnik, wobei ein Rundsteuerempfänger am Ladestandort installiert wird. In diesem Fall erhält der ChargePilot® Controller die Signale des Netzbetreibers und reduziert die Ladeleistung in Echtzeit. Die noch verfügbare Leistung verteilt ChargePilot® weiterhin intelligent auf die Fahrzeuge, während priorisierte Ladepunkte oder Abfahrtszeiten aus integrierten Flottenmanagementsystemen berücksichtigt werden.
Regelung durch zeitbasierte Netzlimits
Eine alternative Möglichkeit, die ganz ohne die Installation zusätzlicher Hardware auskommt, ist das Einstellen zeitbasierter Netzlimits im ChargePilot® Dashboard. In Abstimmung mit dem Netzbetreiber werden wiederkehrende Zeiträume definiert, während derer die Ladeleistung automatisch reduziert wird. So beachtet ChargePilot® präventiv Spitzenlasten, die besonders morgens und abends auftreten, wenn die Nachfrage im Stromnetz hoch ist. Auch hier wird die verbleibende Leistung intelligent auf die Fahrzeuge verteilt.
Lädt gedrosselt, statt Ladevorgänge zu pausieren
Die netzdienliche Steuerung ohne ChargePilot® kann eine Herausforderung sein, besonders wenn viele Hersteller und Modelle im Spiel sind. Oft müssen Ladevorgänge technisch bedingt komplett pausiert werden, das heißt eine Fortsetzung mit reduzierter Leistung ist nicht möglich. ChargePilot® löst dieses Problem elegant:
- Alle Ladestationen werden zentral gesteuert, was die Komplexität und den Aufwand auf ein Minimum reduziert.
- ChargePilot® setzt die Ladevorgänge kontinuierlich fort – lediglich mit reduzierter Leistung.
Mit ChargePilot® wird netzdienliches Laden nicht nur einfacher umsetzbar, sondern auch deutlich effizienter.
Vorteile auf einen Blick
ChargePilot® bietet eine smarte Lösung für das netzdienliche Laden mehrerer Ladestationen und erfüllt die regulatorischen Vorgaben zur temporären Leistungsreduktion durch die Netzbetreiber (§ 14a EnWG). Die Vorteile:
- Für Betreiber:innen von Ladeinfrastruktur: Energiekosteneinsparungen sowie verlässliches, fortlaufendes Lastmanagement
- Für Elektriker:innen: Flexibilität in der technischen Umsetzung zur Berücksichtigung dynamischer Vorgaben
Mitunter die Anpassungsfähigkeit an regionale sowie künftige Anforderungen macht ChargePilot® zum zukunftssichersten Lade- und Energiemanagement auf dem Markt.
Unsere Handlungsempfehlung: Ladestationen anmelden
Die neuen Regelungen des § 14a EnWG gelten verpflichtend für alle Ladeeinrichtungen, die ab 1. Januar 2024 an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind und eine Nennleistung von über 4,2 kW haben. Bestandsanlagen sind zunächst von der Regelung ausgeschlossen, eine freiwillige Anmeldung ist jedoch möglich und berechtigt Antragstellende gleichermaßen zu reduzierten Netzentgelten.
Ausnahme: Anlagen, die schon vorher als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG angemeldet wurden, müssen bis Ende 2028 überführt werden.
Ist eine Errichtung von Ladestationen geplant, sollten Betreiber:innen ihren lokalen Netzbetreiber frühestmöglich darüber informieren und die Entgeltreduzierung beantragen. Hierbei stehen zwei Varianten zur Auswahl:
- Option A (Modul 1): Je Anschlusspunkt wird ein pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt gewährt. Die Höhe des Rabatts variiert je nach Netzbetreiber und beträgt zwischen 110 und 190 Euro brutto im Jahr.
- Option B (Modul 2): Je Anschlusspunkt wird eine prozentuale Reduzierung des Netzentgelts von 60 Prozent gewährt. Für diese Variante ist zwingend erforderlich, dass die Ladeeinrichtungen an einen eigenen, separaten Stromzähler angeschlossen sind.
Ferner ist beim Netzbetreiber zu erfragen, ob und wie dieser die netzdienliche Steuerung technisch umsetzen möchte. Diese Informationen sind speziell für den oder die ausführende:n Elektriker:in ausschlaggebend bei der Installation.
Vorlage zur Beantragung
Du betreibst mehrere Ladestationen und möchtest die Netzentgeltreduzierung bei deinem Netzbetreiber beantragen? Wir haben eine passende Vorlage für dich.