Förderung für E-Mobilität in Österreich 2024
Förderungen für Private
Was wird von der österreichischen Bundesregierung gefördert?
Das Förderpaket für Elektromobilität der österreichischen Bundesregierung unterstützt unter anderem die Anschaffung von E-PKWs, E-Mopeds bzw. E-Motorrädern sowie E-Leichtfahrzeugen. Für reine E-Autos erhältst du als Privatperson bis zu 3.000 € Zuschuss, für Plug-in-Hybridfahrzeuge bis zu 1.250 € (min. 60 km vollelektrische Reichweite).
Eine genauere Übersicht über die Bedingungen zur Förderung von E-Fahrzeugen findest du hier.
Förderung von Ladeinfrastruktur für Privatpersonen als Antragsberechtigte
Förderanträge können weiterhin auch beim Wallbox-Kauf gestellt werden. Zuvor war das ausschließlich in Verbindung mit einem Fahrzeugkauf möglich.
Außerdem sind nicht nur die Wallboxen förderfähig, sondern auch die Installationskosten (bei unmittelbar mit dem Stromnetz verbundenen Wallboxen).
Bei der Förderung von Ladeinfrastruktur gilt es folgende Fälle zu unterscheiden:
- Für eine kommunikationsfähige Wallbox oder für ein intelligentes Ladekabel (mobile Ladestation) in einem Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es bis zu 600 € Zuschuss.
- Die Förderung für die Installation einer intelligenten, OCPP-fähigen bzw. kommunikationsfähigen Ladestation in einem Mehrfamilienhaus als Einzelanlage beläuft sich auf bis zu 900 €.
- Wird die OCPP-fähige Ladestation als Teil einer Gemeinschaftsanlage genutzt, so verdoppelt sich die Fördersumme auf bis zu 1.800 €. Die Anlage muss hier allerdings über ein Lastmanagement verfügen. In diesem Fall sind auch die Kosten für die Errichtung der Basisinfrastruktur in Zusammenhang mit einer förderbaren Ladestation förderfähig
Voraussetzung bei Mehrparteienhäuser ist: Die Ladestation muss über einen der Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus verfügen.
Eine Übersicht über förderfähige intelligente Ladekabel und kommunikationsfähige Wallboxen findest du hier.
Die Registrierungsplattform ist längstens bis 31.03.2025 geöffnet, oder solange die Fördermittel ausreichen. Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.
Wo möchtest du laden?
Finde die passende förderfähige Ladelösung für deine Wohnlage:
im Ein- oder Zweifamilienhaus
Dann sind dies die passenden Ladelösungen für dich:
im Mehrparteienhaus
Dann sind dies die passenden Ladelösungen für dich:
E-Mobilität für Private
Unsere Wallbox EmpfehlungenPassende förderfähige Ladestationen
FAQ zur Förderung für Private in Österreich
Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Anträge für die E-Mobilitätsoffensive 2023 können nun gestellt werden
Die E-Mobilitätsoffensive 2022 läuft bis 31. März 2024 bzw. so lange das Förderbudget nicht bereits frühzeitig ausgeschöpft wurde. Über das aktuell noch verfügbare Förderungsbudget kannst du dich hier informieren.
Eine wichtige Neuerung: Für Betriebe wird es keine Förderung für E-PKW mehr geben. Davon ausgenommen sind soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis.
Bei der Förderung für Betriebe wird unterschieden zwischen
Einzelmaßnahmen und kombinierten Maßnahmen.
- Zu den Einzelmaßnahmen zählt z. B. die Anschaffung von Ladeinfrastruktur, E-PKWs oder leichten Elektro-Nutzfahrzeugen. In diesem Fall kann die Antragstellung für die Förderung erst nach der Online-Registrierung sowie nach dem Kauf und der Zulassung der Fahrzeuge/Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur erfolgen.
- Zu den kombinierten Maßnahmen zählt die Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen, E-Sonderfahrzeugen und Ladeinfrastruktur sowie E-Zweiräder und E-Leichtfahrzeugen. In diesem Fall muss die Antragstellung für die Förderung vor der Umsetzung der Maßnahme erfolgen.
Weitere Infos zur Förderung findest du hier
Förderung betriebliche E-Infrastruktur
- Gefördert werden öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche fix installierte Ladestationen.
- Für öffentliche Wallboxen (AC) beträgt die Förderhöhe 2.500 €. Für nicht öffentliche Ladestationen (AC) gibt es 900 €.
- Die Förderung für DC Ladestationen beträgt 10.000 € bzw. 15.000 €.
-
Die Ladeinfrastruktur muss kommunikationsfähig und in ein
Lastmanagement integrierbar sein.
Die Integration eines Lastmanagements muss über die Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus sichergestellt werden. - Alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte müssen verpflichtend in das E-Control Register eingetragen werden und der Preis ist an der Ladestation oder im Web auszuweisen.
Übersicht über die Förderbeträge für Betriebe (AT)
Art der Ladesäule |
Förderbetrag |
|
---|---|---|
Öffentlich zugängliche Ladepunkte |
Normalladepunkt AC |
2.500 € |
DC-Schnellladepunkt < 100 kW |
15.000 € |
|
DC-Schnellladepunkt = > 100 kW |
30.000 € |
|
Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte |
Normalladepunkt AC |
900 € |
DC-Schnellladepunkt < 50 kW |
4.000 € |
|
DC-Schnellladepunkt 50-100 kW |
10.000 € |
|
DC-Schnellladepunkt 50-100 kW |
20.000 € |