Bund, Länder, Kommunen und Energieversorger bieten zur Förderung der E-Mobilität in Deutschland zahlreiche Förderprogramme für private und gewerbliche Zwecke an. Je nach Programm werden E-Autos, E-Busse, und andere E-Fahrzeuge wie E-Bikes oder E-Lastenräder gefördert. Auch für den Ausbau von Ladeinfrastruktur oder die Beratung und Installation solcher Anlagen gibt es Subventionen. Die Förderungen können in Form von Kaufprämien, Bargeldzuschüssen, Steuer-Erleichterungen oder zinsgünstigen Darlehen gewährt werden.
Förderdatenbank: die passende Förderung finden
In unserer Förderdatenbank findest du für dich passende Förderprogramme mit
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Förderungen für Elektroautos (Privatperson)
Umweltbonus und Innovationsprämie
Änderung ab 2024: Die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, auch Umweltbonus genannt, ist im Dezember 2023 ausgelaufen. Es gilt: Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingegangen sind, werden weiter bearbeitet. |
Der Umweltbonus war eine Kaufprämie des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Er bestand aus einem staatlichen Anteil und einem Herstelleranteil. Mit dem Corona-Konjunkturpaket 2020 wurde die sogenannte Innovationsprämie geschaffen.
Diese Faktoren bestimmten die Höhe der Förderung:
- Nettolistenpreis des Basismodells (darf bis zu 65.000 € betragen)
- Art des Antriebs
Ab 2023:
- Die Innovationsprämie fiel weg. Das ergab niedrigere Fördergelder: Die Förderung für E-Autos unter 40.000 € sank auf 4.500 €. Für E-Autos mit einem Nettolistenpreis von 40.000 € bis 65.000 Euro, gab es nur noch 3.000 €. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz).
- Ab 1. September 2023 wurde die Förderung auf Privatpersonen beschränkt. Unternehmen sind seitdem nicht mehr antragsberechtigt.
- Ab 2024 wird der staatliche Anteil des Umweltbonus auf 3.000 € reduziert und gilt nur noch beim Kauf eines E-Autos unter 45.000 Euro.
So hoch war der Umweltbonus 2023 für neue E-Autos:
Fahrzeugtyp |
Netto-Listenpreis |
Bundesanteil |
Herstelleranteil |
Gesamt |
---|---|---|---|---|
Elektroauto |
bis 40.000 € |
4.500 € |
2.250 € |
6.750 € |
Elektroauto |
über 40.000 € |
3.000 € |
1.500 € |
4.500 € |
Plug-in-Hybrid |
nicht mehr förderungsfähig |
|
|
|
Welche Fahrzeuge wurden gefördert? (Umweltbonus)
- Reine E-Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge (z.B. Wasserstoffantrieb) und von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride)
- Fahrzeugmodelle, die auf der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen
- Fahrzeuge, deren Erstzulassung bei Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegt
- Das Fahrzeug muss im Inland mindestens 6 Monate erstzugelassen sein.
Ab 2023:
- Plug-in-Hybride waren nicht mehr förderungsfähig. Gemäß Koalitionsvertrag der Regierung galt der Umweltbonus nur noch für Fahrzeuge, „die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird.“
- Die Mindesthaltedauer geförderter Autos wurde erhöht von 6 auf 12 Monate. Wer sein E-Auto bereits nach weniger als einem Jahr verkaufte, musste die Förderung also zurückzahlen.
Förderung gebrauchter E-Autos (Umweltbonus)
Der Markt für gebrauchte E-Autos floriert aktuell aufgrund der langen Wartezeiten auf Neuwagen. Bei der Zweitzulassung entsprachen die Förderhöhen jenen beim Kauf eines Neuwagens mit Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 € für das Basismodell (s. Tabelle oben).
So hoch war der Umweltbonus 2023 für gebrauchte E-Autos:
Gebrauchtfahrzeuge |
Kauf |
Leasinglaufzeit |
Leasinglaufzeit |
---|---|---|---|
reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge |
3.000 € |
1.500 € |
3.000 € |
Plug-In-Hybridfahrzeuge |
nicht mehr förderungsfähig |
- |
- |
Förderung geleaster Elektroautos (Umweltbonus)
Geleaste E-Autos erhielten ebenfalls einen Umweltbonus. Die Höhe richtete sich unter anderem nach der Leasingdauer. Je länger der Stromer geleast war, desto höher der Zuschuss. Die Mindestlaufzeit für das Leasing von E-Autos waren 6 Monate.
So hoch war der Umweltbonus 2023 für geleaste E-Autos:
Elektro- oder |
Bundesanteil |
Bundesanteil |
Mindesthaltedauer |
---|---|---|---|
Leasinglaufzeit 12-23 Monate |
2.250 € |
1.500 € |
12 Monate |
Leasinglaufzeit über 23 Monate |
4.500 € |
3.000 € |
24 Monate |
Wichtige Schritte beim Förderantrag (allgemein)
Je nach Fördergegenstand kann sich das Vorgehen bei der Antragsstellung für ein Förderprogramm unterscheiden.
Hier Beispiele für einen Antrag für E-Auto-Förderung im Vergleich zur Förderung von Ladeinfrastruktur.
Insgesamt gilt: Vor der Beantragung solltest du immer die Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms beachten, damit die Förderung nicht aufgrund von Formfehlern beim Antrag scheitert.
Förderung für Elektrofahrzeuge beantragen
Ob gekauft oder geleast: Die Höhe der Förderung für ein E-Fahrzeug hängt von seinem Zulassungsdatum ab. Denn der Antrag auf Förderung kann erst nach der Zulassung gestellt werden.
Das sind die nötigen Schritte:
- Bevor du einen Antrag stellst, musst du das Fahrzeug erworben und zugelassen haben.
- Sobald das Fahrzeug zugelassen wurde, kannst du innerhalb eines Jahres ab Zulassungsdatum den Antrag stellen.
- Das BAFA prüft deinen Antrag.
- Nach positiver Prüfung der Unterlagen erhältst du die Bonuszahlung.
Bitte beachte: Aktuell ist die Förderung von Elektroautos durch die BAFA ausgelaufen. Wir informieren dich, wenn neue Mittel für die Förderung bereitstehen sollten.
Förderung für Ladeinfrastruktur beantragen
Das Vorgehen beim Förderantrag für Ladeinfrastruktur ist anders als für die E-Auto-Förderung: Bevor du deine Ladestation bestellst, stellst du den Antrag, z.B. direkt im KfW-Zuschussportal. Erst nach Erhalt der Antragsbestätigung kannst du mit dem Vorhaben beginnen.
Das sind die Schritte:
- Antrag stellen
- Antragsbestätigung abwarten
- Ladeinfrastruktur kaufen
- Zuschuss erhalten
Auch ein häufiges Kriterium für die Förderfähigkeit: Der Strom für den Betrieb der Ladeinfrastruktur muss zu 100 % aus regenerativen Energien stammen.
Förderungen Ladestationen und Wallboxen
Förderung von Ladeinfrastruktur durch Bund und Kommunen
Bei den Förderungen lohnt es sich, zu recherchieren und auch auf Länderebene zu prüfen: Welche Förderungen gibt es?
Einige Bundesländer unterstützen Unternehmen und Privatleute beim Aufbau von Ladeinfrastruktur, z.B. durch Bezuschussung der Anschaffung und Installation von Ladestationen. Auch wer eine PV-Anlage oder einen Grünstrom-Vertrag besitzt, kann Prämien erhalten. Passende Förderprogramme für deine Ladeinfrastruktur findest du ebenfalls in unserer Förderdatenbank.
Förderung finden
In unserer Förderdatenbank findest du ganz einfach passende Förderungen für E-Autos und Ladestationen.
Förderungen von Ladestationen durch Stadtwerke
Auch viele Städte bieten Zuschüsse für ihre Stromkund:innen. Denn Energieversorger und Kommunen fördern den Umstieg auf die Elektromobilität mit finanziellen Anreizen wie Rabatten beim Wallbox-Kauf, beim Wallbox-Einbau oder mit verbilligtem Strom. Wir empfehlen dir vor dem Kauf einer Ladestation deine Stadtwerke für mehr Infos zu kontaktieren.
Förderung durch die THG-Quote
Als Besitzer:in eines vollelektrischen E-Fahrzeugs kannst du seit 2022 einen weiteren Zuschuss erhalten: die jährliche THG-Prämie. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, CO2-Emissionen einzusparen. Mit den durch dein E-Fahrzeug eingesparten Emissionen kannst du handeln und eine Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr erhalten. Das gilt für Privat- und für Firmenfahrzeuge. Plug-in-Hybride sind vom THG-Quotenhandel ausgeschlossen.
Förderung für nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur (Unternehmen)
Ab 3. Juni 2024 greift die bundesweite Förderung für Schnellladeinfrastruktur (DC-Laden), wenn diese im nicht-öffentlichen Raum installiert wird. Förderberechtigt sind Unternehmen aller Größen. Gefördert werden DC-Ladestationen ab einer Ladeleistung von 50kW, sowie die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Damit ist sie besonders von Interesse für gewerbliche Flotten, egal ob E-Pkw oder Nutzfahrzeuge.
KfW-Förderung für Ladestationen (Unternehmen)
Die KfW förderte bis Ende 2022 mit bis zu 900 € pro Ladepunkt den Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Ladepunkten können Firmenfahrzeuge sowie Privatautos der Mitarbeitenden geladen werden.
Achtung: Es können keine Anträge mehr gestellt werden. Bereits eingereichte Anträge sind nicht betroffen:
- Hast du deinen Antrag schon gestellt? Wenn du dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllt hast, erfolgt bald eine Antragsbestätigung – damit ist dein Zuschuss reserviert.
- Du hast die Zusage bereits erhalten? Dann ist dein Zuschuss fest reserviert.
Weitere Informationen findest du auf der Webseite der KfW.