Du möchtest auf deinem Stellplatz in einem Mehrparteienhaus laden? Wichtig ist, den/die Eigentümer:in der Stellplätze mit allen relevanten Informationen zu versorgen.
Hier findest du die wichtigsten Punkte und Dokumente, die dir den Genehmigungsprozess für die Installation der eigenen Ladestation für dein E-Auto zu erleichtern.
1. Erste Schritte zur eigenen Ladestation
Du planst eine Lademöglichkeit auf deinem (Tiefgaragen-)Stellplatz? Als erstes solltest du telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch den/die Eigentümer:in über deinen Wunsch informieren. Dadurch bekommst du ein Gefühl dafür, wie diese:r dem Vorhaben gegenüber eingestellt ist und ob er/sie möglicherweise bereits an einer Lösung arbeitet.
Wenn du selbst Eigentümer:in eines Stellplatzes bist, musst du die anderen Eigentümer:innen ins Boot holen.
Deinen Wunsch solltest du dann schriftlich als E-Mail oder Brief dokumentieren. Für die Anfrage an den/die Eigentümer:in oder die Hausverwaltung haben wir die passende Vorlage für dich zum Download. Im Anschreiben klärst du vorab die Fragen, die ein:e Eigentümer:in oder die Hausgemeinschaft haben könnte.
- Fragen sind zum Beispiel: Wie erfolgt die Stromabrechnung und was passiert beim Auszug?
- Zusätzlich werden Vorteile erwähnt, die sich für Eigentümer:innen ergeben.
Antrag für Eigentümer:innen: Installation eines Ladepunkts |
Antrag für Mieter:innen: Installation eines Ladepunkts |
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Wenn du als Eigentümer:in einen Ladepunkt installieren willst (ggf. auf Wunsch des/der Mieter:in), musst du diesen bei der Eigentümerversammlung beantragen. Idealerweise wird eine zentrale Ladeinfrastruktur installiert, sodass auf Wunsch nachhaltig alle Bewohner:innen eine Lademöglichkeit erhalten können. > Vorlage für den Antrag zur Installation eines einzelnen Ladepunkts (Eigentümer:in) |
Wenn du als Mieter:in einen Ladepunkt installieren willst, musst du diesen beim/bei der Eigentümer:in beantragen. > Vorlage für den Antrag eines einzelnen Ladepunkts (Mieter:in) |
2. Gesetzliche Voraussetzungen für deine Ladestation
Mit dem Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität der Bundesregierung darf die Zustimmung zu einer Ladelösung nicht mehr grundsätzlich verwehrt werden. Demnach hat jede:r Mieter:in und jede:r Wohnungseigentümer:in das Recht auf bauliche Veränderung, die dem Laden von Elektroautos dienen. Dieses "Recht auf Wallbox" ist seit dem 1.11.2020 gültig.
Für Nutzer:innen von Stellplätzen ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, um auch zuhause ihr Elektrofahrzeug bequem aufladen zu können.
Weitere Informationen zu diesem Thema findest du in unserem Beitrag zum Ausbau privater Infrastruktur in Wohneigentumsgemeinschaften (WEGs).
3. Kosten und Anforderungen für die Ladestation
Im nächsten Schritt kannst du dich um eine passende Ladestation und deren Installation kümmern. In den meisten Fällen stellen die Eigentümer:innen Anforderungen, die bei der Installation der Ladestation zu beachten sind. Deswegen raten wir, einen Kostenvorschlag erst nach der Zustimmung der Eigentümerversammlung einzuholen.
Beliebte Hersteller unserer Kund:innen, die in der Tiefgarage eines Wohnhauses laden, sind Alfen und KEBA. Worauf du bei der Auswahl der passenden Ladestation achten sollten, liest du in unserem Beitrag Tipps zum Kauf einer Ladestation.
Gut zu wissen: Wer trägt die Kosten?
Das Gesetz sieht vor, dass der/die Antragsteller:in die entstehenden Kosten für die baulichen Maßnahmen trägt. Die Kosten hängen sehr stark vom Einzelfall ab. Außerdem treiben vor allem die Installationskosten selbst den Preis in die Höhe. Das bedeutet auch: Je mehr Mitbewohner:innen du ins Boot holst, desto günstiger wird es pro Wallbox.
Mit welchen Ausgaben ungefähr zu rechnen ist, erfährst du im Beitrag mit realen Anwendungsfällen einer Wallbox-Installation.
Checkliste rund um das Laden in Immobilien
Du möchtest deinem/deiner Vermieter:in etwas an die Hand geben, damit der Weg zur Ladestation reibungslos verläuft? Wir haben alles zusammengefasst.
4. Die Installation deiner Ladestation
Für einzelne Ladestationen beauftrage uns oder den hauseigenen Elektrobetrieb, der bereits mit der Elektroinstallation vertraut ist. Vor der Installation der Lademöglichkeit ist der Netzbetreiber zu informieren bzw. eine Genehmigung einzuholen. Dies regelt im Normalfall der mit der Installation beauftragte Elektrofachbetrieb.
In unserem Installationscheck klären wir folgende Fragen: Ist die Hausinstallation grundsätzlich für das Laden eines Elektroautos geeignet? Und mit welcher Leistung kannst du dein E-Auto zu Hause laden? Unsere Expert:innen erstellen ein detailliertes Prüfprotokoll, in welchem alle wichtigen Punkte dokumentiert werden.
Die Anschlussleistung der Immobilie ans Stromnetz muss sowohl die Stromversorgung der Haushalte als auch die geplante Anzahl der Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge abdecken. Mögliche Lösungen hierfür sind:
- die Erhöhung der Anschlussleistung und/ oder
- der Einsatz eines intelligenten Lastmanagements
Ein Lastmanagement sorgt dafür, dass sich die verfügbare Ladeleistung optimal auf alle zu ladenden Elektroautos verteilt. In den meisten Wohnanlagen wird ein entsprechendes Lastmanagementsystem notwendig sein.
Zur Planung der Installation einer gesamtheitlichen Ladelösung für alle Stellplätze nimm gerne Kontakt mit uns auf.
5. Die Abrechnung der Ladevorgänge
Eine wichtige Frage ist die spätere Abrechnung des Stromverbrauchs. Läuft die Wallbox ausschließlich über dich, wird sie auch direkt mit deinem Stromzähler verbunden und später mit deinem Energieversorger abgerechnet.
Wird die Ladelösung gemeinschaftlich genutzt, muss die Messung des Ladestroms nachvollziehbar und rückverfolgbar sein – ein MID Zähler in der Wallbox macht dies möglich. Die Zuordnung der Ladestrommenge erfolgt im Regelfall durch Authentifizierung der Nutzer:innen mit RFID-Karten.
Hast du bzw. der/die Eigentümer:in sich für ein sogenanntes intelligentes Lademanagement entschieden, steuert ein Leistungsverteiler die einzelnen Ladestationen. Die Nutzer:innen müssen sich vor dem Laden des E-Autos legitimieren, z.B. durch einen Zugangscode. Der verbrauchte Strom lässt sich so genau zuordnen und exakt veranschlagen.
Wir bieten ein Portal zur Verwaltung der Ladepunkte und Nutzer:innen. Der/die Vermieter:in erhält eine konsolidierte Rechnung über die gesamten Ladevorgänge, die alle angebundenen persönlichen Ladepunkte beinhaltet. Die auf kWh genaue Abrechnung aller Ladevorgänge erspart Eigentümer:innen und Verwaltung jede Menge Aufwand.