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Die Ladesäulenverordnung (LSV) in Deutschland: die wichtigsten Fakten

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The Mobility House Team

23. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die LSV: Was sind ihre Grundlagen, welche Regelungen enthält sie und für wen gilt sie? Hier sind die Antworten auf diese häufig gestellten Fragen.

Öffentliche Ladesäule für E-Autos

Die Elektromobilität erlebt in Deutschland einen stetigen Aufschwung, angetrieben von Innovationen und einem wachsenden Bewusstsein für nachhaltige Mobilität. In diesem Umfeld nimmt die Ladesäulenverordnung (LSV) eine entscheidende Rolle ein.

Was ist die Ladesäulenverordnung (LSV)?

Die Ladesäulenverordnung ist eine rechtliche Grundlage, die Ausbau und Nutzung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland regelt. Sie wurde erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und setzt die europäischen Vorgaben zum Ausbau von Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe und technische Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte in nationales Recht um.

Die LSV wurde erstmals 2016 eingeführt und seitdem mehrfach aktualisiert. Die jüngste Novelle erfolgte im Juli 2023.

Was regelt die LSV?

Die LSV regelt verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Ladesäulen. Dazu gehören technische Anforderungen an die Ladeinfrastruktur, Zugangsregelungen für Nutzer:innen von Elektrofahrzeugen sowie die Bereitstellung von Informationen über Ladevorgänge. Insbesondere legt die Verordnung fest, dass öffentlich zugängliche Ladepunkte bestimmte Standards erfüllen müssen, um eine reibungslose und sichere Nutzung zu gewährleisten. Das bedeutet also: Für E-Autofahrer:innen soll das öffentliche Laden einfacher werden.

Was soll mit der Ladesäulenverordnung erreicht werden?

Die Ladesäulenverordnung soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen und so die Verbreitung von Elektrofahrzeugen fördern. Sie leistet somit einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor und treibt die Energiewende mit voran.

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Für wen gilt die Ladesäulenverordnung?

Die LSV gilt für Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen. Dies können sowohl private Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen sein. Die Verordnung stellt sicher, dass die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge einheitlichen Standards entspricht und für alle Nutzer leicht zugänglich ist.

Die neueste Regelung besagt zum Beispiel: Die Ladesäule muss kontaktloses Zahlen mittels Kredit- oder Debitkarte ermöglichen. Außerdem: Bei neuen Ladesäulen muss eine Schnittstelle vorhanden sein, die genutzt werden kann, um Standortinformationen und dynamische Daten (z.B. Verfügbarkeit) zu übermitteln.

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