Als erfahrener Experte im Bereich für intelligente Lade- und Energielösungen haben wir es uns zum Ziel gesetzt, die weitverbreiteten Märchen rund um das Thema Elektromobilität einmal genauer unter die Lupe zu nehmen und in Frage zu stellen. In Märchen Nummer sechs um die angeblichen Gefahren, die ein Elektroauto mit sich bringt, besonders: die Brandgefahr.
Eine Übersicht aller Märchen ist hier zu finden.
Es war einmal... ein (brand)gefährliches Elektroauto!
Folgt man der Berichterstattung in den Medien, möchte man meinen, bei Elektroautos bestehe eine größere Brandgefahr als bei Benziner oder Diesel. Dem ist allerdings nicht so. ADAC, Dekra und Vertreter der Feuerwehr sind sich einig: Dass Elektroautos bei Unfällen in Brand geraten, ist äußerst selten, da die Hersteller die im Unterboden verbauten Akkupakete aufwändig schützen.
Zwar ist die Datenlage noch zu dünn, um endgültig sagen zu können, ob Elektroautos oder Verbrenner häufiger in Brand geraten. Es gibt aber eine Tendenz: Die Experten und Expertinnen vermuten, dass Elektroautos seltener zum Brennen neigen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Und die fangen deutlich häufiger Feuer, als man meinen möchte: Dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge kommt es hierzulande zu 40.000 Fahrzeugbränden im Jahr, meist kleinere Schmorschäden durch Kurzschluss. Davon sind 15.000 Fälle tatsächliche Brände — also gut 40 am Tag.
Darüber hinaus müssen alle Fahrzeuge dieselbe Sicherheitsprüfung durchlaufen und werden auf Herz und Nieren getestet, bevor sie auf die Straße dürfen. Im Falle eines Elektroautos müssen alle Bestandteile „eigensicher“ ausgelegt sein, so der ADAC. Das bedeutet konkret: Sobald ein Defekt auftritt oder ein Unfall passiert, muss der Stromfluss zur Batterie automatisch unterbrochen werden. Die Batterie wird binnen Millisekunden von anderen Hochvoltkabeln- und komponenten getrennt, sodass keine Spannung mehr anliegt. Angst vor einem Stromschlag nach einem Unfall müssen Insassen und Insassinnen daher nicht haben, denn normalerweise besteht keine elektrische Gefährdung.
Das zeigt auch ein Crashtest-Vergleich des ADAC: Weder entzündete sich die Batterie im Falle eines Unfalls, noch kam es zu einer Deformation des Batteriepacks – es bestand also keine Brandgefahr und die Sicherheit war genauso gegeben wie bei einem herkömmlichen Auto. Erhöhte Anforderungen oder Vorkehrungen sind daher nicht notwendig. Eine besondere Anordnung oder Dimensionierung der Stellplätze für Elektroautos braucht es aus Brandschutzsicht nicht. Im Zweifelsfall kann aber immer ein externer Brandschutzbeauftragter hinzugezogen werden, der die Lage vor Ort individuell bewertet.
Ein paar Punkte sind dennoch zu beachten, wenn es um das Thema Stellplatz und Ladestation geht: In bestimmten Gewerbe- und Industriebereichen sind Ladestationen aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Dazu zählen etwa feuergefährdete Betriebsstätten nach DIN VDE 0100-420 oder auch explosionsgefährdete oder explosiv-stoffgefährdete Bereiche. In der direkten Umgebung des Ladeplatzes dürfen außerdem keine leicht entzündlichen Materialien gelagert werden.
Die Sperrung ganzer Tiefgaragen für Elektroautos aufgrund von Brandgefahr ist aber unbegründet. Zum einen sind Tiefgaragen durch brandschutztechnische Schutzziele ausreichend gesichert, zum anderen ist die spezifische Brandlast von Elektrofahrzeugen aufgrund des fehlenden Treibstoffs an Bord sogar niedriger als bei herkömmlichen Antrieben.
Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen, die getroffen werden können. Neben Löschanlagen gibt es auch Messgeräte, die bereits vor der Entstehung eines Brandes austretende Gase oder Gasgemische erkennen. So werden die Löschsysteme bereits aktiviert, bevor es tatsächlich zu einem größeren Brand mit Schäden kommt.
Warnsignal AVAS ist verpflichtend
Ein weiteres Gefahrenpotential, welches den Stromern vorgeworfen wird: der fehlende Geräuschpegel. Lediglich ein leises Summen kündigt die Ankunft eines Elektroautos an, ganz im Gegensatz zum Verbrennermodell. Gerade beim Anfahren an Ampeln und Kreuzungen oder bei geringer Geschwindigkeit in verkehrsberuhigten Wohnvierteln wird deutlich: Elektroautos lassen sich leicht übersehen bzw. „überhören“. Dies ist insbesondere für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen oder schlechter Sehkraft, die sich im Straßenverkehr oftmals auf ihr Gehör verlassen, gefährlich.
Hier hat die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 540/2014 Abhilfe geschaffen. Seit dem 1. Juli 2019 muss demnach in neuen Typen von Hybridelektroautos als auch reinen Elektrofahrzeugen bis hin zu Brennstoffzellenautos ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle Alerting Systems, kurz AVAS) zum Schutz von Fußgängern installiert sein. Seit dem 1. Juli 2021 gilt dies nicht nur bei neuen Fahrzeugtypen, sondern bei allen Neuwagen mit Elektro- und Hybridantrieb. Bis zu einem Tempo von 20 km/h müssen die Fahrzeuge ein Warngeräusch von sich geben. Oberhalb von 20 km/h entsteht der meiste Lärm in der Regel nicht durch den Motor, sondern durch Abrollgeräusche der Reifen. Hier ergeben sich keine Unterschiede mehr zwischen einem Elektroauto und einem konventionellen Fahrzeug.