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Vorteile eines E-Dienstwagens

Ein Elektro-Dienstwagen spart dir bares Geld, denn: Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines elektrischen Dienstwagens muss nur mit 0,25 % versteuert werden, während der Satz auf Benziner und Diesel weiterhin bei 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat verbleibt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Bruttolistenpreis des Elektrofahrzeugs unter 60.000 € liegt.

Für Fahrer:innen beläuft sich der Steuervorteil jährlich auf einen nicht unwesentlichen drei- bis vierstelligen Betrag. Beim Vergleich eines Tesla Model 3 mit einem 5er BMW beläuft sich der Steuervorteil für die Tesla Fahrenden auf etwa 1600 €.

Wer zahlt die Wallbox für den Dienstwagen?

Je nach Kostenmodell greifen unterschiedliche steuerliche Regelungen. Sprich am besten vorab mit deinem Arbeitg­­eber über die Optionen, um eine passende Vereinbarung für beide Seiten zu treffen.

Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Dienstwagen Wallbox

Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für den Kauf und die Installation der Wallbox. Er zahlt 100 % und schenkt dir als Arbeitnehmer:in die Wallbox. Die Schenkung ist steuerrechtlich als Arbeitslohn zu werten, in diesem Fall fällt keine Lohnsteuer auf die Schenkung an. Die pauschale Versteuerung von 25 % kann ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen werden.

Der Arbeitgeber bezuschusst den Erwerb einer Dienstwagen-Wallbox

Der Arbeitnehmer übernimmt in diesem Fall lediglich einen Teil der Kosten. Für den Zuschuss wird keine Lohnsteuer fällig, lediglich der geldwerte Vorteil ist zu versteuern. Wenn die Wallbox im Eigentum des Arbeitgebers verbleibt, dann muss dieser die Kosten für Wartung und Reparatur tragen.

Leasing zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber

Der Arbeitgeber überlässt dir als Arbeitnehmer:in die Wallbox im Rahmen eines Leasings. Am Ende der Laufzeit besteht die Option, dass der Arbeitgeber dir die Wallbox schenkt, dabei ist der Restwert jedoch ebenfalls als Arbeitslohn zu werten.

Du erwirbst die Dienstwagen-Wallbox auf eigene Kosten

Vor allem wenn du eine eigene Immobilie besitzt, ist die Anschaffung einer Wallbox als Ladelösung auf eigene Kosten durch dich als Arbeitnehmer:in vertretbar. In diesem Fall gehört dir die Wallbox zu 100 % selbst und du wertest damit als weiteren Vorteil deine Immobilie auf.

Firmenwagen zuhause an eigener Wallbox laden

Dein Dienstwagen ist elektrisch? Dann bietet es sich an, ihn nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch zuhause an einer Ladestation zu laden. Damit der Arbeitgeber für die Ladekosten aufkommen kann, muss der Verbrauch exakt nachvollziehbar sein. Wichtig ist auch, dass du eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber triffst, wie die Abrechnung des Ladestroms für den Dienstwagen erfolgen soll.

Grundsätzlich hast du zwei verschiedene Möglichkeiten, um den Ladestrom beim Arbeitgeber abzurechnen: pauschal oder verbrauchsgenau.

Pauschale Abrechnung für deinen Dienstwagen

Bei dieser Form der Abrechnung wird monatlich ein pauschaler Betrag durch den Arbeitgeber erstattet. Entscheidend sind dafür 2 Faktoren:

  • Lädst du den Firmenwagen ausschließlich zuhause oder stellt der Arbeitgeber vor Ort zusätzliche Lademöglichkeiten zur Verfügung?
  • Über welche Antriebsart verfügt der Firmenwagen? Bei reinen Elektroautos fällt die Pauschale höher aus als bei Hybrid-Modellen.
    In Abhängigkeit von diesen Faktoren liegt der Betrag monatlich zwischen 15 € und 70 €.

Die Abrechnung über eine Pauschale ist zwar einfach und unkompliziert, denn genaue Nachweise sind nicht erforderlich. Allerdings fällt der erstattete Betrag relativ niedrig aus, sodass du deine Kosten durch diese Abrechnungsmethode womöglich nicht komplett decken kannst. Steigende Strompreise lassen sich bei dieser Form der Abrechnung ebenfalls nicht berücksichtigen.

Verbrauchsgenaue Abrechnung

Die verbrauchsgenaue Abrechnung ist eine gute Alternative zur pauschalen Abrechnung. In diesem Fall stellst du deinem Arbeitgeber für das Laden deines Elektroauto-Firmenwagens genau den Betrag in Rechnung, welcher tatsächlich zum Laden verbraucht wurde. Dafür müssen die technischen Anforderungen gegeben sein, denn nur dann kann der Ladestrom gesetzeskonform mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden.

Die Ladevorgänge deines Firmenfahrzeugs müssen exakt aufgezeichnet werden und bei der Abrechnung müssen Einzelnachweise über die jeweiligen Ladevorgänge erbracht werden.

  • Möglich ist das durch einen separaten Stromzähler, der einfach zwischen den Stromzähler und die Wallbox geschaltet wird. Der große Nachteil dieser Abrechnungsform ist jedoch, dass du in diesem Fall ausschließlich das Firmenfahrzeug an dieser Wallbox laden darfst.
  • Besser und einfacher erfolgt die Abrechnung über eine Wallbox mit geeichtem Energiezähler, da der Verbrauch so präzise gemessen und abgerechnet werden kann. Verfügt die Wallbox zusätzlich über eine Zugangskontrolle, kannst du dein Privatfahrzeug über die gleiche Wallbox laden.

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